Meine Erfahrungen mit dem Gründungszuschuss
Seit Mai 2024 bin ich selbstständige Lektorin und Autorin in Vollzeit. Davor war ich (seit März 2023) nebenberuflich selbstständige Autorin.
Ich hatte beim Start in die vollständige Selbstständigkeit Unterstützung der Agentur für Arbeit in Form des Gründungszuschusses, den ich noch bis zum 31.10.2024 erhalte. Aufgrund der finanziellen Unterstützung bekomme ich in meinem Umfeld oft Fragen, wie das mit dem Gründungszuschuss funktioniert. Deswegen dachte ich mir, mache ich einen Blogartikel darüber.
Here we go …
Als ich Anfang dieses Jahres meine Kündigung durch meinen Arbeitgeber erhielt und ich mich arbeitslos melden musste, gingen mir viele Dinge durch den Kopf. Natürlich wollte ich nicht ewig arbeitslos bleiben. Also ging ich mehrere Szenarien durch. Da ich mich auf kurz oder lang sowieso selbstständig machen wollte, bekam ich von einer Kollegin (vielen Dank, liebe Silke, an dieser Stelle – falls du das liest) den Tipp mit dem Gründungszuschuss.
Also setzte ich mich hin und überlegte und recherchierte, las Berichte, Blogartikel und sah YouTube-Videos darüber.
Als ich dann Anfang März einen Termin bei meiner Sachbearbeiterin von der Agentur für Arbeit hatte, teilte ich dieser mit, dass ich mich gerne selbstständig machen würde und was es für Möglichkeiten gibt.
Sie informierte mich über den Gründungszuschuss und ich bekam ein (durch die Agentur für Arbeit bezahltes) Gründungscoaching. (Es gibt auch die Möglichkeit für Gründungsseminare, ich persönlich empfehle aber das Coaching.)
Ich recherchierte ein wenig nach den passenden Anbietern und bekam eine Empfehlung durch meine Sachbearbeiterin der Agentur. Dort rief ich dann an und machte einen ersten Termin mit dem Coach.
Ich bekam im Anschluss an den Termin den AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungs-Gutschein) der Agentur und vom Coaching-Anbieter meine Termine.
Das Coaching dauerte bei mir knapp 6 Wochen (normalerweise dauert sowas immer 8 – 12 Wochen). In diesem Coaching wurde mir beim Businessplan geholfen, eine Marketingstrategie überlegt und sonstige Dinge (wie Steuern, Versicherungen, Buchhaltung) abgeklärt. Auch kaufmännische Grundlagen wurden mir erklärt. Ich fühlte mich bei meinem Anbieter immer sehr gut aufgehoben.
Als mein Coaching ungefähr bei der Hälfte war, rief ich bei meiner Sachbearbeiterin an, um ihr mitzuteilen, dass ich den Antrag auf Gründungszuschuss zugeschickt bekommen möchte.
Es ist wichtig, dass du erst auf das Coaching (oder das Seminar) bestehst; die unterstützen dich bei sämtlichen Fragen und beim Businessplan, sowas kann nämlich schnell überfordern. Deswegen: Nicht sofort den Antrag einfordern, sondern erst das Coaching oder die Seminare in Anspruch nehmen.
Der Antrag war schnell da und mein Coach und ich füllten den Antrag gemeinsam aus. Während der Antragstellung musste ich mir Gedanken zum Gründungsdatum machen. Ich habe mich für den 1.5.2024 entschieden, ich persönlich hätte spätestens am 20.5.2024 gründen müssen.
Wichtig hierbei ist: Du musst mindestens 1 Tag arbeitslos sein und noch mindestens 150 Tage Restanspruch haben!
Sobald du weißt, wann du gründen möchtest, musst du über Elster den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllen. Solltest du ein Gewerbe eröffnen, musst du dich zuerst beim Gewerbeamt melden (in Bottrop musst du ein Formular runterladen und per Post oder Mail verschicken, in Essen ein Online-Formular ausfüllen; wie das bei deinem Ort abläuft, musst du bei deinem ansässigen Gewerbeamt nachfragen). Nicht wundern, wenn du irgendwann einen Brief von der IHK bekommst; sobald ein Gewerbe besteht, wirst du dort automatisch angemeldet. Das gilt nicht für Freiberuflichkeit.
Wichtig hier ist: solltest du bereits nebenberuflich selbstständig sein, solltest du die Anmeldung für die Nebenberuflichkeit in Kopie anbei hinzufügen; denn für das Finanzamt bist du selbstständig; denen ist es egal, ob du nur nebenberuflich bist oder nicht. Und wenn du nicht nachweisen kannst, dass du wirklich nur nebenberuflich selbstständig bist, geht die Agentur für Arbeit von einer normalen Selbstständigkeit aus und der Antrag wird abgelehnt.
Im Anschluss an das Coaching benötigst du eine „Tragfähigkeitbescheinigung“ – auch „Stellungnahme einer fachkundigen Stelle“ genannt -, in der mitgeteilt wird, ob dein Vorhaben Aussicht auf Erfolg hat oder nicht.
Viele Anbieter von Gründungscoachings bieten diese Stellungnahme an. Sollte dein Anbieter das nicht anbieten, kannst du bei Google nach der passenden Stelle suchen. Bei der IHK und den Handwerkskammern findest du auch Informationen dazu, viele Steuerberater machen so etwas auch.
Wenn du alle Unterlagen zusammen hast, der Antrag ausgefüllt ist, die Tragfähigkeitsbescheinigung vorhanden ist, kannst du den Antrag bei der Agentur für Arbeit abgeben.
Wichtig: Bei Antragstellung müssen alle Unterlagen vorhanden sein: der Antrag selbst, die Bestätigung des Finanzamtes (sollte die Steuernummer bei Antragstellung noch nicht vorhanden sein, musst du diese nachreichen, die Bestätigung zur Anmeldung musst du aber schon dabei legen), der Businessplan (Text- und Finanzteil), Lebenslauf, Zertifikate, Zeugnis und die Tragfähigkeitsbescheinigung.
Sobald alle Unterlagen vorhanden sind, kann deine Sachbearbeiterin mit der Bearbeitung starten.
Wichtig: Wenn du bereits nebenberuflich selbstständig bist, musst du zusätzlich noch für die Monate der Arbeitslosigkeit einen Antrag auf „Verdienst aus selbstständiger Arbeit“ ausfüllen. Hier musst du darauf achten, dass du nicht zu viel verdient hast (am besten bleibst du bei den max. 165 €) und nicht mehr als 15 Stunden (es können auch 20 Stunden sein, da bin ich mir nicht zu 100 % sicher und kommt sicher auch auf den Sachbearbeiter an) in der Woche gearbeitet hast, sonst wird der Antrag auch abgelehnt, weil du sonst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
Sobald du den Antrag gestellt hast, ist es wichtig, dich mit deiner Krankenkasse auseinanderzusetzen (bei der TK schickst du denen eine E-Mail oder du rufst da an und teilst denen mit, dass du dich selbstständig machst, du erhältst dann er E-Mail oder Post einen Antrag von denen). Solltest du das Coaching gemacht haben, wird dir dein Coach auch hierbei helfen.
Im Normalfall dauert die Bearbeitung des Antrages 2 – 3 Wochen.
Hier ist wichtig: Du hast keinen Rechtsanspruch auf die Förderung; es ist eine Kann-Leistung. Deswegen ist es wichtig, dass du dich mit deinem Sachbearbeiter oder deiner Sachbearbeiterin gut verstehst und du dich kooperativ zeigst. Am besten immer noch während des ganzen Prozesses weiterhin dich noch auf einen „normalen“ Arbeitsplatz bewerben. So bist du auch immer auf der sicheren Seite, falls der Antrag wider Erwartens abgelehnt wird. Du hast zwar einen Rechtsanspruch darauf, den Antrag zu stellen, aber keinen darauf, den zu erhalten.
Sollte der Antrag abgelehnt werden, kannst du natürlich Widerspruch dagegen einreichen.
Solltest du verbeamtet sein und dir überlegen, zu kündigen und dann Arbeitslosengeld zu beantragen, wirst du da leider keinen Erfolg haben. Als Beamter hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Ausnahme: Du bist gerade relativ frisch verbeamtet und hast davor normal gearbeitet).
Eine kleine Übersicht:
- Mindestens einen Tag arbeitslos
- Restanspruch Arbeitslosengeld 1: mindestens 150 Tage
- Dauer der Förderung: 6 Monate.
- Höhe der Förderung: Dein letztes Arbeitslosengeld plus 300 € für Sozialversicherung (Krankenkasse, Rente, etc.)
- Es gibt noch eine zweite Phase: dort würdest du für weitere 9 Monate 300 € für die Sozialversicherung bekommen; Chancen hierfür stehen 50:50.
- Tragfähigkeitsbescheinigung vorhanden
- Zertifikate, Zeugnisse, Ausbildung vorhanden
- Eigenkündigung: Sperrzeit von drei Monaten (es gibt hier Ausnahmen bei Mobbing und psychischer Erkrankungen; da bitte bei der Agentur nachfragen)
Ich berichte hier über meine Erfahrungen in Bezug auf die Antragstellung. Das ist keine Rechtsberatung.
Ich selbst bin unendlich dankbar, dass mir diese Möglichkeit gegeben wurde und ich den vollen Rückhalt meiner Sachbearbeiterin hatte, so etwas ist für mich nicht selbstverständlich.
Ich könnte noch die Phase 2 – über 9 Monate die 300 € für die Sozialversicherung – beantragen, weiß aber schon jetzt, dass ich das nicht machen werde.
Bei meiner Beantragung ging einiges schief (was nicht die Schuld meiner Sachbearbeiterin oder der Agentur für Arbeit war) und ich bin einfach nur froh, dass ich das alles hinter mir habe. Trotz allem bin ich froh und dankbar, mich für diesen Weg entschieden zu haben und hoffe, auf diesem Weg anderen Menschen dabei helfen zu können, sich einfach zu trauen und damit auseinanderzusetzen.
Hast du noch weitere Fragen zum Gründungszuschuss oder zu meiner Arbeit als Lektorin?
Dann schreib es gerne in die Kommentare.